Arbeitnehmer sind nicht versichert, wenn sie betrunken von der Arbeit nach Hause fahren und einen Unfall haben. Denn die gesetzliche Unfallversicherung, die Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg schützt, greift in diesem Fall nicht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Arbeitgeber von dem Alkoholkonsum im Betrieb wusste und ihn nicht unterbunden hat. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Az.: L 9 U 154/09). Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.
Verfasst am: Mi, 22/02/2012 - 14:20