Hallo, ich wollte mal fragen was für Folgen entstehen, wenn man aus dem Ausland kommt und der Zoll oder die Polizei einen am Flughafen aufhält und einen Drogentest macht, der positiv auf Kokain ausfällt? Es wird aber kein Besitz festgestellt.
Vielen Dank
Hallo,
wenn wir Deine Frage richtig verstanden haben, möchtest Du wissen, was Dich in der BRD auf dem Flughafen bezüglich eines Drogentests erwarten könnte.
Ob ein Drogentest der (Bundes-)Polizei auf einem Flughafen überhaupt rechtlich zulässig ist, können wir Dir nicht sagen. Zwar haben ZollbeamtInnen mehr Rechte als "normale" PolizistInnen - z.B. dürfen sie verdachtsunabhängig Gepäck und Beförderungsmittel durchsuchen - aber auch sie dürfen bspw. eine Person nur durchsuchen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. (vgl. www.zoll.de).
Üblicherweise sind Drogentests durch die Polizei nur im Rahmen einer Verkehrskontrolle zulässig. Schnelltests (Urintest, Atemalkoholkontrolle etc.) können grundsätzlich verweigert werden.
Von Polizei und Zoll werden häufig Drogenschnelltests eingesetzt, die Drogenspuren auf Oberflächen (Koffern, Geldscheinen...) oder in Körperflüssigkeiten (Schweiß) nachweisen. Die Schnelltests, sind häufig ungenau und testen mitunter positiv, obwohl nichts konsumiert wurde. Deshalb werden sie auch vor Gericht nicht als Beweis anerkannt und dienen lediglich zur Erhebung eines vorläufigen Verdachts. Da dieser Test keiner aktiven Mitwirkung bedarf, kann er auch verdachtsunabhänig durchgeführt werden. Ein positiver Wischtest wird mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass sowohl Du als auch Dein Gepäck durchsucht werden. Infos zu Nachweiszeiten findest du hier.
Maßnahmen im Rahmen einer körperlichen Untersuchung (Urinabgabe, Mitnehmen auf das Polizeirevier, Entnehmen einer Blutprobe etc.) unterliegen sehr strengen Regeln, deren Einhaltung auch noch im Nachhinein gerichtlich überprüft werden kann. Das gilt allerdings nicht, wenn Du freiwillig mitwirkst, d.h. wenn Du Dich z.B. mit einer Blutprobe einverstanden erklärst. Ob Ausnahmeregelungen für Flughäfen existieren, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Mit rechtlichen Fragen kannst Du Dich an dieses Forum wenden: www.jurathek.de .
Fest steht, dass Drogenkonsum (im Gegensatz zu Besitz und Erwerb von bzw. Handel mit Betäubungsmitteln) in der BRD nicht verboten ist. Ein positiver Drogentest dürfte demnach keinerlei strafrechtliche Konsequenzen haben.
Es ist aber möglich, dass die Fahrerlaubnisbehörde von der Polizei darüber informiert wird, dass Du bei einem Drogenschnelltest positiv auf Kokain getestet worden bist. Welche Konsequenzen das für Dich bzw. Deinen Führerschein haben könnte, kannst Du hier (viele-fragen-zum-scheißtest) nachlesen.
Weiterhin kann die Fluggesellschaft Deine Beförderung verweigern, wenn Dein Verhalten, Dein Zustand oder Deine geistige oder körperliche Verfassung einschließlich der Auswirkung von Alkoholgenuss oder Drogengebrauch derart ist, dass Du Dich selbst, andere Fluggäste oder Besatzungsmitglieder einer Gefahr aussetzt (vgl. z.B. die Beförderungsbedingungen der Lufthansa, Artikel 7: Beschränkung und Ablehnung der Beförderung http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/cmn/generalinfo?nodeid=1761532&l=de#7) Ob dieser Artikel allerdings auch bei einem positiven Schweißtest gilt, wissen wir nicht.
Tschüssi,
Dein Dr.-Frühling-Team
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.
Verfasst am: Do, 10/09/2009 - 13:30