Ich habe gehört, das an unserer Schule bald ein Drogentest (es geht hauptsächlich ums Kiffen) durchgeführt werden soll. (ich weiss natürlich nicht, ob es stimmt oder nur ein Gerücht ist).
Es sollen angeblich nur "auffällige" Schüler getestet werden. Nun zu meinen Fragen:
1. Wie entscheidet man, ob ein Schüler "auffällig" ist?
2. Dürfen DIE einfach einen solchen Test mit mir durchführen?
3. Was ist, wenn man bei mir nun THC (oder ähnliches) feststellt?
Ich bitte um Antwort!!
PEACE
*Lisa*
PEACE!
zu 1. Ich weiss nicht, wie diejenigen, die bei Euch an der Schule evtl. testen wollen, entscheiden, wer auffällig ist und wer nicht. Vielleicht ist jemand mit einer Alkoholfahne eher "unauffällig" als jemand mit einem Hanfblatt-Aufnäher auf dem T-Shirt...
Üblich sind solche Tests auf keinen Fall!
zu 2. Niemand darf "einfach so" getestet werden. Dazu braucht es entweder die Einwilligung der Eltern oder die eigene bei "Volljährigen". Allerdings kann die Polizei Drogentests von einem Arzt bei "berechtigtem" Verdacht durchführen lassen.
Das dürfte aber einfach so an der Schule nicht zu machen sein.
Wenn Du eine Privatschule besuchst, dann kann die Schule solche Tests unter Androhung des "Rauswurfs" auch verlangen - da Du dort ja "freiwillig" bist.
zu 3. Wenn man THC im Urin nachweist heisst das erst einmal nur: "Es ist THC im Urin und ist also irgendwie in den Körper gekommen". Wie das da hinein gekommen ist kann wahrscheinlich erst einmal niemand genau sagen (es sein denn der- oder diejenige hats selber gesehen...). In solchen Fällen kann allerdings die eine oder andere Konsequenz erfolgen, gegen die man jedoch meist rechtlich vorgehen kann. Wichtig ist, das man sich vor niemandem selber beschuldigen muss!
Ein Problem, dass auf jeden Fall besteht, wenn solche Ergebnisse an die Führerscheinbehörde weitergeleitet werden, ist, dass Du später erst einen Idiotentest (MPU) und Drogenscreenings über dich ergehen lassen musst, bevor Du einen Führerschein bekommst. Das wird dann sehr teuer und ein Erfolg ist nicht garantiert.
Wenn solche Tests bei Euch tatsächlich gemacht werden sollten, dann lass es uns doch bitte wissen - es interessiert uns einfach, wenn solche Dinge laufen, damit wir auch andere darüber informieren können.
Viele Grüße
Dein Dr. Frühling-Team
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre.
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Verfasst am: Sa, 14/04/2001 - 14:44