Hallo Team,
habe eine Frage an die Praxis Frühling: Stimmt es, dass der KGB Pillen entwickelt hat, durch die die sowjetischen Agenten mehr Alkohol vertragen konnten? Wie geht das? Gibt es die Pillen noch? Wo? Wie teuer? Wie findet ihr das? Was haltet ihr von Mittelchen, mit denen man sich noch mehr Drogen reinziehen kann?
Danke für eure kompetenten Infos
D.
Hallo D.,
der russische Geheimdienst hat tatsächlich ein Präparat entwickelt, welches den Abbau von Alkohol im Blut beschleunigen sollte. Das Mittel sollte dazu verhelfen, dass Agenten ihre Gegner "unter den Tisch trinken" konnten, um diesen dann Informationen zu entlocken. Vor Trunkenheit schützte es jedoch nicht, sondern milderte lediglich die Folgen des übermäßigen Alkoholkonsums.
Nach über 20 Jahren Geheimhaltung ist nun der Wirkmechanismus seit 1999 bekannt. Das Mittel enthält ein Enzym, welches verhindert, dass sich der Alkohol im Körper zum Zellgift Acetaldehyd umwandelt. Dieses ist verantwortlich für das Befinden eines Menschen nach dem Alkoholkonsum (Kater). Zwar wird man nach der Einnahme der "KGB-Pillen" beim Alkoholgenuss betrunken, doch der Kater bleibt aus und die Leber wird angeblich nicht so stark geschädigt.
Diese sogenannte Anti-Kater-Pille, auch RU-21 genannt, wird über das Internet vertrieben und erfreut sich angeblich besonders in High-Society-Kreisen großer Beliebtheit. Informationen über die Preise findest Du auf den entsprechenden Seiten.
Zu Deiner Frage, was wir davon halten: Es geht bei dieser Substanz anscheinend nicht darum, mehr vertragen zu können, sondern die negativen Neben- und Nachwirkungen des Alkohols zu mildern. Gegebenenfalls könnte diese Substanz also sogar der Gesundheit zuträglich sein. Da wir aber keine Angaben über Risiken gefunden haben, können wir da keine konkrete Aussage treffen. Inwiefern es generell in Ordnung ist, die unangenehmen Begleiterscheinungen von Drogenkonsum durch wiederum andere Präparate zu beeinflussen (Mischkonsum), muss aus unserer Sicht jede und jeder selbst für sich entscheiden.
Unsere Infos haben wir aus einem Artikel aus dem Handelsblatt vom 02.10.2003 [Nr. 190, Seite 13].
Dein Dr.-Frühling-Team
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre.
Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.
Verfasst am: Mo, 17/11/2003 - 22:44