hi ich muss eine mpu wegen alkohol machen aber consumiere nun thc. können die das bei den leberwerten festellen und mir dann ein negatives gutachten geben??
Hallo,
eine MPU kann aus unterschiedlichen Gründen angeordnet werden. Dabei wird die Fahreignung der betreffenden Person an einem (oder mehreren) ganz konkreten Gesichtspunkten geprüft. Es wird innerhalb einer MPU keine allgemeine Eignung untersucht, sondern es wird in der konkreten Fragestellung (der Fahrerlaubnisbehörde) des jeweiligen Falls untersucht, ob sich eine Person weiter eignet, ein Fahrzeug zu führen.
Das bedeutet für Dich: Wenn Du wegen Alkohol am Steuer zu einer MPU aufgefordert wirst, sollte die MPU auch nur unter diesem Gesichtspunkt durchgeführt werden. Der Gutachter/die Gutachterin hat sich an die von der Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung zu halten. Du musst zur MPU, weil der "unsachgemäße" Konsum von Alkohol zum Verlust Deiner Fahrerlaubnis geführt hat. Bei Deiner MPU darf also nur dieser konkrete Sachverhalt untersucht werden. Abgesehen davon, dass veränderte Leberwerte nicht auf Cannabiskonsum schliessen lassen: Solange Du nicht selbst Deinen Cannabiskonsum zugibst oder Dich einfach "verplapperst", kannst Du davon ausgehen, dass Deine Leber- oder Blutwerte nur im Zusammenhang mit Deinem Alkoholkonsum untersucht werden.
Der Gutachter/die Gutachterin ist verpflichtet, Dich vor der Untersuchung über deren Gegenstand und Zweck aufzuklären! Tut sie/er dies nicht, hast Du ein Recht auf Auskunft: Frag in dem Falle höflich nach und mach deutlich, dass Du Deine Rechte kennst!
Um jegliches Risiko auszuschliessen, empfehlen wir Dir, Deinen Konsum so zu organisieren, dass zur MPU das Screening auf Cannabis negativ ausfallen würde: also vor und während der angesetzten Screenings eine ausreichende Konsumpause einlegen!
Viele Grüße
Dein Dr.-Frühling-Team
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre.
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Verfasst am: Sa, 06/05/2006 - 10:32