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Abgeben [von BtM]

juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM]

Abgeben heißt eine Handlung, wenn es an einer rechtsgeschäftichen Grundlage und einer Gegenleistung fehlt, dennoch aber das Betäubungsmittel einem Dritten zu dessen freier Verfügung überlassen wird. (Dies ist nicht gegeben, wenn eine Pfeife/ein Joint im Kreis geraucht wird, da der Empfänger/die Empfängerin nicht frei darüber verfügen kann.


Quelle: chill out Potsdam

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