Drogentelefon: 0341 - 211 22 10 [Di+Do, 13:00-17:00] 

Bürotelefon: 0341 - 211 20 22 [KEINE BERATUNG!]

Drug Store Öffnungszeiten: Mo - Fr von 13 - 17 Uhr

 
 
 

Apothekenpflichtig

ist ein Begriff aus dem deutschem Arzneimittelgesetz und wird im § 43 definiert. Apothekenpflichtige Stoffe sind Arzneimittel, die nur in Apotheken verkauft werden dürfen. Sie sind ohne ärztliches Rezept zu erwerben/vergeben, bedürfen jedoch der Beratung durch den/die ApothekerIn.
siehe auch
verschreibungspflichtig und freiverkäuflich

Kategorie: