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Veräussern [von BtM]

juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM]

Veräußern bedeutet die rechtsgeschäftliche, entgeltliche Übergabe von Betäubungsmitteln. Sie liegt vor, wenn jemand rechtsgeschäftlich, entgeltlich Betäubungsmittel übereignet, dies aber uneigennützig [also z.B. ohne die Absicht, am Verkauf zu verdienen] tut.


Quelle: chill out Potsdam

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