juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM]
Veräußern bedeutet die rechtsgeschäftliche, entgeltliche Übergabe von Betäubungsmitteln. Sie liegt vor, wenn jemand rechtsgeschäftlich, entgeltlich Betäubungsmittel übereignet, dies aber uneigennützig [also z.B. ohne die Absicht, am Verkauf zu verdienen] tut.
Quelle: chill out Potsdam