Regeln zur Beitragserstellung

Wir freuen uns über jeden Eintrag, wünschen uns aber, dass Eure Beiträge im weitesten Sinne etwas mit Drogen, Drogenkonsum oder -politik zu tun haben.

Kritik an Einträgen, Meinungen und Inhalten kann gern geübt werden, aber achtet bitte darauf, wie Ihr Euch ausdrückt und gegenseitig ansprecht.

Medienvertreter_innen können ausschließlich in unserem Gästebuch Aufrufe starten, die der Suche nach Interviewpartner_innen für Reportagen, Berichte o.ä. dienen. Dabei dürfen jedoch keine gezielten Aufrufe an Einzelpersonen gestartet werden und dies darf NICHT ohne vorherige telefonische Absprache mit uns geschehen!
Auch vermitteln wir grundsätzlich keine Drogengebraucher_innen oder deren Angehörige direkt an die Medien.

Wir dulden auf keinen Fall

  • Sexismus
  • Homophobie
  • Antisemitismus/Rassismen/Nationalismen
  • Beleidigungen
    (z.B. "...user sind dumm", "...politikerInnen sind scheiße")
  • menschenverachtender Sprachgebrauch
    (z.B. "... soll tot umfallen")
  • Anbahnung von Kontakten zu Handel, Herstellung und Weitergabe illegalisierter Substanzen, rezeptpflichtiger sowie apothekenpflichtiger Medikamente sowie anderweitig gesetzlich zugangsbeschränkter Substanzen (bspw. im BtMG oder in chemischen Grundstoffverordnungen aufgeführten Substanzen)
     (z.B.: "wo krieg ich in Cottbus Koks her?", "wer kann mir in Nürnberg Crystal besorgen?")

    29 Abs. 1 Nr. 11 BtMG:
    "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet." [Quelle]
  • unreflektierte Verherrlichung von Drogenkonsum

    "Aus der Formulierung in § 18 Abs. 1 Satz 2 JuSchG "vor allem" folgt, dass es sich bei der Aufzählung jugendgefährdender Inhalte um einen Beispielskatalog handelt, der nicht abschließend ist. Das heißt, dass das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle auch im Gesetz nicht genannte Inhalte für jugendgefährdend erachten kann.Neben den im Gesetz benannten Tatbeständen einer Jugendgefährdung gelten aufgrund langjähriger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle, bestätigt durch höchstrichterliche Rechtsprechung, auch die Verherrlichung des Nationalsozialismus, die Diskriminierung von Menschen sowie die Verherrlichung von Drogen als jugendgefährdend. [...]" [Quelle]

    Zu Drogenkonsum:
    "Nach der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle werden auch Medien indiziert, die den Drogenkonsum verherrlichen oder verharmlosen. Nach Einschätzung des 12er-Gremiums liegt ein Verherrlichen oder Verharmlosen von Drogen vor, wenn die angeblich positiven Wirkungen des Drogenkonsums auf die Erfahrungswelt von Jugendlichen herausgestellt werden und gleichzeitig, die damit verbundenen negativen Folgen, wie z.B. Gesundheitsschäden durch Abhängigkeit, bewusst oder unbewusst ausgeblendet werden. Hinreichend ist bereits die Förderung der bloßen Konsumbereitschaft von Kindern und Jugendlichen, so dass auch Anleitungen zum Anbau, zu sonstiger Herstellung in Verbindung mit der Aufforderung zum Gebrauch von Cannabinoiden den Indizierungstatbestand erfüllen können." [Quelle]
  • kommerzielle Werbung
  • Verarschungseinträge
  • religiösen Fanatismus
  • direkte Aufforderung zum Drogenkonsum
     (geht nicht: "probiert das aus!" "müsst ihr nehmen"; geht: "habe damit gute Erfahrungen gemacht", "ich find das klasse")
  • nicht jugendfreie Darstellung sexueller Handlungen
     (damit sind explizite pornografische Darstellungen, bzw. detaillierte Beschreibungen sexueller Praktiken gemeint.)
  • Anleitungen zur Herstellung illegalisierter Substanzen
Beiträge, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von uns kommentarlos gelöscht.