Aus für den Verkauf von Cannabissetzlingen

Wegen Rechtsirrtums blieb der Verkauf von Hanfzierpflanzen gestern straffrei. Ein weiterer Irrtum ist jetzt ausgeschlossen. Der Betreiber und ein Mitarbeiter eines Innsbrucker Ladens, der sich auf den Verkauf von legalen Cannabisprodukten, Wasserpfeifen und Aufzuchtlampen
spezialisiert hat, saßen gestern wegen Vorbereitung zum Suchtgifthandel am Landesgericht. Allein 2009 gingen über 3900 Cannabissetzlinge über die Verkaufsbudel. Offiziell alles Hanfzierpflanzen zur Raumluftverbesserung. Schönheitsfehler: Sogar die Jungpflanzen wiesen
schon einen THC-Gehalt von 2,8 Prozent auf.


http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3%9Cberblick/Chronik/ChronikInnsbruck/1746217-6/freispruch-f%C3%BCr-betreiber-des-tiroler-hanf-house.csp