Informationen über Drogentests gesucht

Sehr geehrte Damen und Herren der Drogen- und Suchtberatungsstellen in Leipzig,

aus gegebener Veranlassung möchte ich sie um ihre Unterstützung in Bezug auf das Thema Drogentests bitten. Ich bin auf der Suche nach greifbaren Informationen über Nachweisbarkeitszeiten von Meth Amphetamin bei Urinkontrollen.

Das Internet selbst gibt hierfür leider sehr mehrdeutige Informationen preis. Außerdem sind mir nun bereits mehrfach potenzielle Manipulationsmöglichkeiten dieser Tests zugetragen wurden.

Meine Fragen zu diesem Thema:

-          Wie lange ist Meth Amphetamin unter „normalen Umständen“ im Urin eines Konsumenten nachweisbar ?

Meine bisherigen Internetrecherchen dazu ergaben Zeiträume von 4h bis zu einer Woche. Man unterscheidet hierbei zwischen Einmal- und Dauerkonsum. Außerdem werden immer wieder Manipulationsmöglichkeiten vorgebracht (Einnahme großer Mengen an Flüssigkeit zum Ausspülen der Substanzen aus dem Körper)

-          Ist eine Manipulation der Urinkontrollen möglich ?

Warum stelle ich diese Fragen?

Aufgrund aktueller Vorfälle wurde einem Meth Amphetamin Konsumenten von Amts wegen, für einen Urintest, 3 Tage Zeit gegeben um den Test ärztlich durchführen zu lassen. Ich halte die zeitliche Auflage dieser Anordnung für vollkommen unverständlich und aus meiner Sicht grob fahrlässig. Aufgrund der mir vorliegenden Informationen und aufgrund einiger logischer Überlegungen ist die Nachweisbarkeit von Meth Amphetamin im Urin, nach 3 Tagen so gut wie ausgeschlossen.

Es wäre schön, wenn sie dazu etwas sagen könnten. Ich stehe für weitere Erklärungen zu meiner Anfrage sehr gern telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 

Dr. Frühling:

Sehr geehrter Herr,
Nachweiszeiten sind generell von der konsumierten Menge, Konsumhäufigkeit, dem Stoffwechsel sowie bei Urintests meist vom ph-Wert und Konzentration des Harns abhängig. Natürlich spielt auch die Genauigkeit des Testsverfahrens eine Rolle. Nachweiszeiten zu verschiedenen Substanzen finden Sie hier: http://drugscouts.de/de/page/nachweiszeiten

Methamphetamin ist nach unseren Recherchen im Labor 1-3 Tage bis zu einer Woche im Urin nachweisbar. Für unsere Angaben haben wir unterschiedlichste Literatur ausgewertet, welche teilweise widersprüchliche Angaben dazu enthielten. Auch die Angaben der Hersteller von Fertig-Urintests sind größtenteils verschieden. Man kann allgemein davon ausgehen, dass je höher die Konsumfrequenz und die tägliche Dosis ist, desto länger ist die Substanz im Körper nachweisbar. Ein dauerhafter, hochdosierter Konsum ist mit hoher Wahrscheinlichkeit im Labor noch nach drei Tagen nachweisbar. Einmaliger oder sporadischer Konsum sehr wahrscheinlich nicht. Bei Fertig-Urintest müsste die Nachweisbarkeit auch kürzer sein, als bei Labortests. Genauere Angaben dazu finden Sie auf der Packungsbeilage dieser Tests. Zu Nachweisen in Laboren wäre das jeweilige Labor nach der genauen Nachweiszeit zu befragen, da diese bei unterschiedlichen Testmethoden und -gerätschaften auch kleinere Unterschiede aufweisen können.

Uns sind keine effektiven Manipulationsmöglichkeiten für einen Urintest bekannt. Im Internet lassen sich Tipps zur Manipulation von Urintests finden, allerdings ist die Wirksamkeit dieser Methoden eher unwahrscheinlich. Bei Urintests gibt es gewisse Grenzwerte (z.B. der Kreatingehalt), die die Probe nicht über- bzw. unterschreiten darf. Tut sie das doch, gilt die Probe als manipuliert. Genauere Angaben über Manipulationsmöglichkeiten kann nur der Hersteller über seine Tests, oder ein/e Arzt/Ärztin, geben.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Dr. Frühling Team
 

Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.