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Lexikon

Ärztliches Gutachten

Ein ärztliches Gutachten ist weniger umfangreich als eine MPU. Es "umfasst neben labortechnischen Untersuchungen auch Feststellungen über den allgemeinen Gesundheitszustand, den Bewegungsapparat, das Nervensystem, die Sinnesfunktionen, die „psychische Verfassung“, die Reaktionsfähigkeit und die Belastbarkeit eines Fahrerlaubnisinhabers"
(vgl.
https://wolfgangferner.blogspot.com/ferner-wp/public/content/uploads/2014/08/Drogen_im_Strassenverkehr_220212.pdf).

Meist muss der/die Betroffene ein bis drei Drogenscreenings (Urin-, Bluttest oder Haaranalyse) absolvieren. Neben den oben erwähnten Untersuchungen - auf die man sich nicht weiter vorbereiten muss - wird der Arzt/die Ärztin ein kurzes Gespräch mit einem führen. Der Arzt oder die Ärztin soll in diesem Gespräch (und anhand der Untersuchungsergebnisse) herausfinden, ob regelmäßig konsumiert wird bzw. ob man fähig ist seinen Konsum vom Autofahren zu trennen. Das heißt, man wird wahrscheinlich nach dem (bisherigen) Konsumverhalten befragt und auch nach den "Tatumständen" (wieviel hat man vor Fahrtantritt konsumiert, warum ist man Auto gefahren, obwohl Tage vorher konsumiert wurde etc.). "Das ärztliche Gutachten wird eingesetzt, um fachmedizinisch zu klären, welche Konsumform bei einem Konsumenten vorliegt. In ihrer Natur reicht diese Untersuchung in die Vergangenheit und endet bei der Gegenwart. Das ärztliche Gutachten ist nicht dazu gedacht, Prognosen für die Zukunft zu geben."
(Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=74233)

Unter diesem Link findest Du Informationen zur MPU. Der Teil "Medizinische Untersuchung" entspricht in etwa dem Ablauf eines ärztlichen Gutachtens: www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung

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