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Lexikon

Antidot

= Gegenmittel/Gegengift
Man versteht unter dieser Bezeichnung ein Medikament, das im Falle einer akuten Vergiftung als Gegenmittel verabreicht werden kann. Das Antidot hebt die toxische Wirkung des Giftes (bzw. der Droge) auf, indem es das Gift entweder bindet, in weniger giftige Substanzen spaltet, die Ausscheidung des Giftes fördert oder eine gegenläufige Giftwirkung erzielt.

Die Gabe eines spezifischen Antidots richtete sich nach der Art der Vergiftung, d. h. jedes Gift benötigt ein bestimmtes Gegengift. Antidote können selber Nebenwirkungen erzeugen, weshalb Indikation und Dosierung äußerst wichtig sind. Bei einer Überdosierung mit Drogen bzw. Medikamenten ist deshalb immer geboten, unverzüglich einen Notarzt oder eine Notärztin zu rufen bzw. die Notfallambulanz aufzusuchen. Die Gabe von medikamentösen Gegenmitteln kann lebensrettend sein und bedarf einer fachlich-medizinischen Notfallausbildung!

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