Nachweiszeiten von psychoaktiven Substanzen in Blut, Urin und den Haaren

  Wirkungsdauer Nachweis im Blut Nachweis im Urin
Cannabis
(THC)
2-4 Stunden bis zu 12 Stunden bzw. 2-3 Tage (Abbauprodukte) bei gelegentlichem und
3 Wochen bei regelmäßigem Konsum
bei einmaligem Konsum 7-10 Tage,
bei häufigerem Konsum bis zu 8 Wochen
Speed
(Amphetamin)
2-4 Stunden 6 Stunden 1-4 Tage
(Ausscheidung stark pH-Wert abhängig)
Ecstasy
(MDMA)
3-5 Stunden bis zu 24 Stunden 1-4 Tage
(Ausscheidung pH-Wert abhängig)
LSD 6-12 Stunden bis zu 12 Stunden bis 3 Tage
(wird in Speziallabors durch Radioimmunoassay= RIA getestet)
Kokain 1-2 Stunden einige Stunden,
Benzoylekgonin einige Tage
Kokain einige Stunden, Stoffwechselprodukt Benzoylekgonin bis zu 3Tage - bei häufigem Konsum 15-22 Tage nachweisbar
Heroin 3-6 Stunden bis zu 8 Stunden 2-3 Tage
Barbiturate 3-24 Stunden einige Stunden bis Tage ca. 24 Std. (kurz wirksame)
bis zu 3 Wochen
(lang wirksame)
Benzodiazepine 4-12 Stunden einige Stunden bis Tage geringe Mengen bis 3 Tage,
nach Langzeiteinnahme
4-6 Wochen
Crystal
(Methamphetamin)
4-12 Stunden einige Stunden 1-2 Tage bis zu einer Woche
Methadon 12-24 Stunden bis zu 48 Stunden bis 3 Tage
(pH-Wert abhängig)
Codein   mehrere Stunden
(stark dosisabhängig)
bis zu 7 Tage

Alle Angaben ohne Gewähr.
(Wir haben verschiedenste Literatur ausgewertet, welche teilweise widersprüchliche Angaben dazu enthielten. Auch die Angaben der Hersteller von Urintests sind größtenteils verschieden.)

Nachweiszeiten sind generell von der konsumierten Menge und Konsumhäufigkeit sowie bei Urintests meist vom ph-Wert und Konzentration des Harns abhängig.

NACHWEIS IM HAAR

In Haaren (alle Körperhaare) ist der Konsum verschiedener Substanzen praktisch zeitlich unbegrenzt nachweisbar.

Zur Nachweisfähigkeit (Eine Information der HC DrugIdent GmbH):

Ein amerikanischer Anbieter nutzt das sogenannte RIAH ( Radioimmunoassay of Hair ) zur Untersuchung von Haaren nach Zerfallsprodukten von Drogen. Dieses Verfahren wurde von dieser Firma entwickelt und patentiert. Tatsächlich gibt es hierbei allerdings etliche verschiedene Nachweisverfahren, wobei zahlreiche auch von deutschen Ärzten mitentwickelt wurden, beispielsweise von Dr. Hans Sachs (München). Alle Testverfahren unterscheiden sich nur unwesentlich in ihrer Aussagefähigkeit. Das Partnerlabor der HC DrugIdent GmbH, das Institut für Rechtsmedizin des ZKH Bremen, nutzt FPIA (Fluoreszenzpolarisationsimmunoassay), welches in der Lage ist, Drogenzerfallsprodukte nachzuweisen. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Drogenscreening, welches generellen Drogenkonsum aufdeckt. Für die Analyse reicht schon eine Haarmenge von 50 mg pro nachzuweisenden Stofftyp aus. Dieses entspricht plastisch in etwa der Menge eines 1 cm langen, bleistiftdicken Haarstranges. Je länger jedoch die Haare sind, desto länger läßt sich auch der Drogenkonsum nachweisen, da die Zerfallsprodukte über den Blutkreislauf des Körpers durch die Haarwurzel in die Haare einwachsen (Beispiel: 12 cm lange Haare lassen in den meisten Fällen Rückschlüsse auf ein komplettes Jahr - 12 Monate - zu). Dieses Verfahren wird beim Drogentest HC04 der HC DrugIdent GmbH (www.drugident.com) verwendet.

Eine weiterführende Untersuchung mittels GC/MS-Verfahren, welche Gaschromatographie und Massenspektrometrie nutzt, bietet zudem die Möglichkeit festzustellen, über welchen Zeitraum und welche Drogenmenge konsumiert worden ist. Vor Gericht ist diese Testform zugelassen und wird in verschiedenen Fällen genutzt. Dieses Verfahren wird beim Drogentest HC09 der HC DrugIdent GmbH verwendet.

Was wird bei einer Urinprobe gemacht/nachgewiesen?

Für verschiedenste Zwecke gibt es Urinproben: um Krankheiten und Infektionen festzustellen, um den "Gesundheits"-Zustand festzustellen und auch, um nach Drogen (bzw. nach deren nachweisbaren Stoffwechsleprodukten) zu suchen.

Es gibt verschiedenste Urinproben-"Methoden" und -"Gerätschaften".

Anbieter sind z.B. (dort kann man auch detaillierte Informationen bekommen):
www.mahsan.de

www.vonminden.de

www.drugident.com

Meist handelt es sich um Teststreifen, die in den noch "warmen" Urin eingetaucht werden müssen und die nach einigen Minuten eine Verfärbung an einer oder mehreren Stellen (teilweise auch zur Kontrolle für ein negatives Testergebnis) anzeigen.

Es gibt sowohl Tests, die nur nach einer Substanz suchen, als auch Tests, die gleich auf mehrere Substanzen testen.

Üblicherweise werden Teststreifen für Opiate (Heroin, Codein, Morphin etc.), Methadon, Speed (Amphetamin), Ecstasy (MDMA, MDA, MDEA etc.), Methamphetamin, Kokain, Cannabinoide, Barbiturate, Benzodiazepine, PCP und trizyklische Antidepressiva angeboten.

Bei den Teststreifen wird meistens das Prinzip des "Kompetitiven Immunoassays" angewendet. Diese Teststreifen haben jeweils eine Nachweisgrenze (CutOff-Wert), ab der eine bestimmte Konzentration der Droge bzw. ihrer Stoffwechselprodukte im Urin nachgewiesen werden können.

Urinproben können aber auch in ein Labor versendet werden und dort mit anderen Verfahren auf die verschiedensten Substanzen getestet werden. Dort kann man auch eine Aussage zur Höhe der Konzentration der Drogen bzw. Stoffwechselprodukte machen - daraus kann man wiederum Schlüsse auf die Menge und Häufigkeit des Konsums ziehen.

HIER BEKOMMT IHR EINEN ANHALTSPUNKT WIE LANGE THC BEI EUCH NACHWEISBAR SEIN KANN:

THC-RECHNER (DOS-Anwendung, verpackt als .zip)

Links

IG Metall : Empfehlung der IG Metall zum Umgang mit Drogentests/Drogenscreenings im Betrieb

www.vonminden.de - Drogenschnelltests 

www.drogentest.de

www.drugident.com - Anbieter von Haaranalysen

www.verkehrsthek.de - Informationen zu Drogen im Strassenverkehr

www.drogenscreening.info - Informationen zum Drogenscreening

http://timestream.org/bin/drugcheck.pl - Betriebe, die Drogentests durchführen