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Amphetamin gefunden - was habe ich zu befürchten?

Amphetamin gefunden - was habe ich zu befürchten?

kürzlich wurden bei mir 0.25g amphetamine bei einer autodurchsuchung sichergestellt. ich selbst war nicht der fahrzeugführer und habe diese amphetamine nicht konsumiert. da kein test ( bis jetzt ) gemacht wurde, konnte auch nichts festgestellt werden. ich habe nur den konsum von cannabis bspsw. am wochenende oder zu besonderen anlässen bestätigt. was kann mir nun im schlechtesten fall passieren?? also welche rechtlichen folgen hätte das für mich? ich habe keine vorstrafen.
 

Dr. Frühling:

Im schlimmsten Fall ist eine Anzeige zu befürchten. D.h. bei Verurteilung eine Geldstrafe, und somit eine Vorbestrafung. Da 0,25g Amphetamin allerdings eine geringe Menge sind, kann es sein, das von einer Strafverfolgung abgesehen wird. Wobei man da ergänzen muß, dass die Grenzmengen je nach Bundesland sehr variieren und die Gerichte sehr unterschiedliche Entscheidungen treffen können. Desweiteren besteht die Möglichkeit das ein Drogenscreening (Test) angeordnet wird, da in gewissem Sinne regelmäßiger Cannabiskonsum zugegeben wurde und hieraus der Schluß des mehrfachen Besitzes möglich wäre (incl. weitere rechtliche Folgen).

Übrigens hat man bei Festnahme und Vernehmung prinzipiell das Recht jegliche Aussage zu verweigern. Außer dem Namen und der Adresse muß man der Polizei keinerlei Informationen geben. Von diesem Recht sollte man Gebrauch machen und nur unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes Aussagen machen. Die konsequente Aussageverweigerung bringt keinerlei rechtliche Nachteile, währenddessen unüberlegte Aussagen später gegen einen verwendet und nicht mehr so leicht rückgängig gemacht werden können!

Weitere Infos dazu findest du hier: Recht, Polizeikontrolle und Führerschein/Drogen

Viele Grüße,
Dein Dr.-Frühling-Team

Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum!Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

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