Hier kannst Du uns erreichen:

HINWEIS: Wir haben haben derzeit viele Termine und uns erreichen viele Anfragen und Anrufe. Daher kann es grad 1-2 Wochen dauern, bis Ihr von uns eine Antwort auf eine Email oder einen Rückruf bekommt.

Telefon:


Bürotelefon:

0341 - 211 20 22
Di: 9 - 15 Uhr / Do: 13 - 18 Uhr
Hier keine Telefonberatung!

Drogentelefon:
0341 - 211 22 10
Do: 14 - 18 Uhr
Telefonberatung nur hier!

E-Mail:


Büro allgemein:
drugscouts@drugscouts.de



Projektleitung:

projektleitung@drugscouts.de

Adresse:


Drug Scouts:
Demmeringstr. 32, 04177 Leipzig



Öffnungszeiten:
Di: 09 - 15 Uhr / Do: 13 - 18 Uhr

Besitz von Zauberpilzen

Besitz von Zauberpilzen

Stehen einheimische Psylos (Psylocibin oder so ähnlich), die bei uns auf der Wiese wachsen unter Strafe (Besitz)? Welche Gefahren sind damit verbunden?

 

Dr. Frühling:

Der Wirkstoff Psilocybin, also auch psilocybinhaltige Pilze (auch die, die bei uns wachsen), unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Das bedeutet, dass Besitz, Handel, Verkauf, etc. strafbar sind.

Die Pilze, die auf der Wiese oder im Wald wachsen, darf man also zum Verzehr nicht an sich nehmen, damit erfüllt man einen Straftatsbestand im Sinne des BTMG. Demnächst (ca. Anfang 2001) wird wahrscheinlich auch noch das Myzel dieser Pilze verboten, dass bisher von dieser Regelung ausgenommen war.


Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

Zurück