Cannabis - Fragen
Cannabis - Fragen
Ich hab heute von meinem Sohn (17) gehört, dass er von Freunden einen Tabak angeboten bekommen hat, der schon mit "Gras" bzw. dem THC-Wirkstoff versetzt sei und den es angeblich legal zu kaufen geben soll.
Er soll unter dem Namen "Knaster" gehandelt werden. Habt Ihr schon von dieser Art Tabak gehört? - Mich interessiert besonders (wenn die obige Information stimmt), wie das mit den Bestimmungen des BtMG zusammengeht, dass für Cannabis-Produkte Handel, Besitz u Erwerb strafbar sind.
Als Vater würde ich schon gern eine Vorstellung von dem Risiko haben, dass mein Sohn eingeht, wenn er sich auf den Konsum einläßt.
Dr. Frühling:
Cannabis in jeglicher Form (Samen, Pflanzen, Marihuana, Haschisch, Öl) ist erst einmal generell verboten. Ausnahmen gibts für Bauern, die amtlich genehmigt "THC-armen" Hanf (Cannabis) anbauen und für den Vertrieb von Hanfsamen als Futtermittel (z.B. für Vögel) in nicht zählbarer Menge.
Auch "Knaster" oder ähnliches ist demnach verboten, wenn dort ein Höchstwert an THC (der sehr gering ist) überschritten wird. Es gibt zum Beispiel auch Hanfbier -dort ist THC jedoch nur in geringsten Spuren drin, deswegen ist es legal erhältlich.
Der Erwerb, Handel, Besitz etc. auch von geringsten Mengen ist generell strafbar, jedoch kann (es muss nicht) bei einer geringen Menge zum Eigenbedarf ein Verfahren von Staatsanwaltschaft eingestellt werden. (siehe auch Recht bzw. Rechtsprechung)
Zum gesundheitlichen Risiko von Cannabis kann man sagen, dass dies eher gering ist. Allerdings ist das gesundheitliche Risiko beim Rauchen (Tabak genauso wie Tabak-Cannabis-Mix) allgemein recht hoch, wenn man dies häufig macht. Ein Risiko, welches sehr gering ist, jedoch in den wenigen Fällen sehr bedeutend gesundheitlich einschränkt, ist das Auslösen von latent (versteckt) vorhandenen Psychosen. (siehe auch Cannabis und Psychosen)
Konsumenten können auch von Cannabis psychisch abhängig werden. Das hat weniger etwas mit dem Stoff an sich zu tun, eher mit der Art und Weise wie die betreffende Person mit dem Stoff umgeht.
Cannabis ist auch keine Einstiegsdroge - wenn dies so wäre müssten die 50% der Jugendlichen, die Cannabis mindestens einmal probieren, auch auf andere Substanzen umsteigen - so ist es allerdings nicht...
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.