Cannabis - welche Strafen in Österreich ?
Cannabis - welche Strafen in Österreich ?
Ich konsumiere gerne und oft (nicht regelmässig) Gras und interessiere mich auch für die Bedeutung von Gras im Glauben der Rastafarri. Mit welchen Strafen muss ich in Österreich rechnen wenn bei der Stellung der Konsum im Urin nachgewiesen wird und welche Tricks gibt es, um THC zu überdecken? Die Antwort eilt sehr weil ich nächsten Montag schon Beim Heer bin!
Dr. Frühling:
Nach §27, Abs. 1 Suchtmittelgesetz (Österreich) kann Besitz von Cannabis mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen geahndet werden. Desweiteren kann der Besitz einer großen Menge Cannabis nach §28, Abs. 3 SMG mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft werden, wenn diese für den eigenen Gebrauch bestimmt ist. In §28, Abs. 6 SMG ist von einer Grenzmenge (großen Menge) die Rede, die per Verordnung festgesetzt ist. Diese Verordnung liegt uns aber leider nicht vor. Im SMG steht hierzu auch nichts Genaueres, zum Beispiel inwieweit Straffreiheit beim Besitz von geringen Mengen möglich ist (SMG, Stand 01.09.1998).
Das THC selbst ist bis zu 20 Tage nach dem letzten Konsum im Urin nachweisbar. Um es zu überdecken gibt´s keine Tricks, denn man kann seinen Körper nicht ´bescheißen´. In den Haaren ist THC übrigens noch um einiges länger nachweisbar.
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.