Hier kannst Du uns erreichen:

Telefon:


Bürotelefon:

0341 - 211 20 22
Di: 9 - 15 Uhr / Do: 13 - 18 Uhr
Hier keine Telefonberatung!

Drogentelefon:
0341 - 211 22 10
Do: 14 - 18 Uhr
Telefonberatung nur hier!

E-Mail:


Büro allgemein:
drugscouts@drugscouts.de



Projektleitung:

projektleitung@drugscouts.de

Adresse:


Drug Scouts:
Demmeringstr. 32, 04177 Leipzig



Öffnungszeiten:
Di: 09 - 15 Uhr / Do: 13 - 18 Uhr

Drogentest und Musterung

Drogentest und Musterung

Ich habe vor etwa einem Monat einen Joint geraucht und vor drei Tagen auch einen. Davor war aber nichts und dazwischen auch nichts. Mein Problem ist jetzt, dass ich in einem Monat Stellung habe. -> Soll heißen, mir wird Blut und Urin abgenommen. Mach mir jetzt irgendwie in die Hose. Trinke seit meinem letzten Joint sehr viel Wasser. Und habe auch schon einen Aufschub auf November meiner Stellung beantragt (auch aus schulischen Gründen).
Habe ich einen positiven Test zu befürchten?? Und wenn ja, was kann ich dagegen machen?

Ich habe jetzt auch unter www.gruene-hilfe.de folgenden Text gefunden:

3.4. Was droht Drogenkonsumenten bei der Musterung? Bei der Musterung wird eine Urinprobe verlangt. Diese wird aber nicht auf Drogen untersucht. Daher kann man auch die Frage nach Drogenkonsum, die einem (neben vielen anderen) gestellt wird, gefahrlos verneinen. Einige hoffen, mit eingestandenem Drogenkonsum um den Wehrdienst herumzukommen. Schlechte Nachricht: Zumindest Cannabiskonsum hilft da nicht. Es gibt also eigentlich keinen guten Grund, Drogenkonsum zu gestehen. Wer es dennoch tut, hat aber auch kaum Folgen zu befürchten: Viele werden zum Psychologen geschickt. Lästig, aber harmlos. Außerdem darf man im Dienst nicht Auto fahren. Bösere Folgen gibt es nicht, da die Ärzte der Schweigepflicht unterliegen.

Meine Frage ist jetzt, gilt das in Österreich auch???

mfg hackbard
 

 

Dr. Frühling:

Hallo Hackbard,

zuerst zu den Nachweiszeiten: THC ist im Blut bis zu 12 Stunden bzw. 2-3 Tage (Abbauprodukte) bei gelegentlichem und 3 Wochen bei regelmäßigem Konsum nachweisbar. Im Urin lässt sich THC bei einmaligem Konsum 7-10 Tage, bei häufigerem Konsum bis zu 8 Wochen nachweisen.

Du schreibst, dass Du in einem Monat einen Blut- und Urintest machen musst. Das heißt, dass ein Nachweis im Blut bis zu 3 Tagen und im Urin bis zu 10 Tagen möglich ist. Voraussichtlich ist in einem Monat also kein THC mehr nachweisbar, sicher kann das aber niemand sagen. Bis zum Blut- und Urintest in einem Monat kannst Du weiterhin Wasser trinken und Deinen Stoffwechsel ankurbeln, indem Du z.B. Sport treibst. Allerdings ist es ratsam, eine Woche vor dem Test sportliche Aktivitäten zu vermeiden, da THC im Fettgewebe für eine Weile gespeichert ist (darum auch die lange Nachweisbarkeit) und durch die verstärkte körperliche Bewegung vermehrt freigesetzt werden würde.

Du bist auf der sicheren Seite, wenn der Antrag auf Aufschub Deiner Stellung auf November bewilligt wird. Wenn Du bis dahin nichts mehr konsumierst, kannst Du davon ausgehen, dass Du einen negativen Test erhälst. Was Du tun kannst, wenn der Test positiv ausfällt, können wir Dir nicht sagen, da es in Österreich von Deutschland abweichende gesetzliche Bestimmungen gibt.

Falls der Test positiv ausfallen sollte, ist es eventuell sinnvoll, einen Anwalt oder eine Anwältin aufzusuchen. Uns ist leider nicht bekannt, ob die Regelungen der Musterung und ihrer Folgen, so wie Du sie auf der deutschen Grüne-Hilfe-seite gefunden hast, für Österreich auch gelten.

Alles Gute
Dein Dr.-Frühling-Team

Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

Zurück