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Eigenmedikation?

Eigenmedikation?


Hallo, wurde mit dem auto aus m verkehr gezogen mit nem positiven thc, amphe & mdma test, meine aussage nach hab ich erzählt dass ich derzeit bei einem psychologen bin & die medikamente straterra (noch kein medikinet, aber mittlerweile schon) könnte ich mit einer eigenexperementation durchkommen? Medikinet & amphetamine sind doch irgendwie verwant?

Dr. Frühling-Team 

Hallo,

Deine Frage ist, ob Du in einer Polizeikontrolle nach dem Konsum von THC, Amphetamin und MDMA mit einer Eigenmedikation argumentieren kannst und sich rechtliche Folgen so vermeiden lassen.

Die Antwort ist ganz klar: Argumentieren kannst Du natürlich, rechtliche Folgen wie z.B. eine MPU lassen sich damit jedoch nicht vermeiden.

Wir wissen nicht, ob ein Urin- oder Bluttest bei Dir durchgeführt wurde. Wenn es ein Urin-Drogenschnelltest war, kann es durchaus sein, dass er positiv auf Amphetamine anschlägt, wenn Du Medikamente wie Strattera zu Dir nimmst. Dieser Stoff ist, genau wie Ritalin, chemisch ähnlich aufgebaut wie verschiedene Amphetamine. Bei einem späteren Labortest lässt sich allerdings feststellen, dass die positive Reaktion des Amphetamin-Tests nicht an Strattera liegt, sondern an dem Amphetamin, was du zusätzlich konsumiert hast. Du solltest in Zukunft eine Bescheinigung Deines behandelnden Arztes zu Deiner Medikation mit Dir führen.

Des Weiteren gibt es einige Erkrankungen, bei denen Cannabis oder einzelne Cannabinoide als Therapie verschrieben werden können (z.B. bei Multipler Sklerose, Querschnittslähmung, AIDS- und Krebserkrankungen oder Epilepsie. Auch Amphetamin ist ein verschreibungsfähiges Betäubungsmittel (z.B. bei AD(H)S oder Narkolepsie). Auf Eigentherapie ließe sich aber nur argumentieren, wenn Du für beide Substanzen ein Rezept nachweisen könntest. , denn alle drei Substanzen können  im Labortest klar von Strattera unterschieden werden. Für MDMA gibt es in der BRD bisher allerdings keine legalen Therapien, also wirst Du dafür auch kein Rezept haben. 

Wichtig ist auf jeden Fall, dass diese Stoffe können Deine Fahrtüchtigkeit stark beeinflussen können und Du Dich nach dem Konsum nicht mehr ans Steuer setzen solltest. Die Erklärung dazu findest du auch in der Fahrerlaubnis-Verordnung § 14:
"Ein Bewerber um die Fahrerlaubnis erfüllt nicht die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen, wenn er Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes einnimmt, sofern der Wirkstoff nicht zur bestimmungsgemäßen Behandlung eines konkreten Krankheitsfalles verschrieben wurde, oder von ihnen abhängig ist. Steht mangelnde Eignung fest, ist ein Gutachten nicht notwendig. Ein Bezug zur Teilnahme am Straßenverkehr ist dabei unerheblich."
(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html)

Wie gesagt, wirst Dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, die Fahrerlaubnis entzogen und Du musst eine MPU machen. Falls Du diese möglichst schnell bestehen willst, empfiehlt e sich den Konsum von illegalen Drogen einzustellen.
Viele Grüße und alles Gute
Dein Dr.-Frühling-Team

 

Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Unbefugter Besitz, Erwerb und Handel sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

 

 

 

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