EPILEPSIE UND DROGEN
EPILEPSIE UND DROGEN
Liebes Dr. Frühling Team,
ich schnüffle schon mehr als 6 Monate regelmäßig Deo und Haarspray. Ich mache das so ca. jede Woche 1 Mal und schüffle entweder Haarspray oder Deo und dann jeweils eine Dose.
Ich habe es gestern wieder getan und muss bald zum Allgemeincheck zum Arzt.
Dort nehmen die mir auch Blut ab und kontrollieren meinen Urin.
Nun meine Frage: Kann man Haarspray oder Deo in Blut und/oder Urin nachweisen?
Wenn ja, wie lange?
Danke schonmalIch bin 32 Jahre alt und habe eine Form von Epilepsie, genau genannt "Spike-Wave". Koerperlich bin ich 100% fit, fahre Auto, habe Flugschein usw.
Meine "Spike Wave" zeigt sich im EEG in Form von ca 3 Sec langen Absenzen, wenn provoziert durch Hyperventilation. Ich nehme dagegen seit vielen Jahren ein Medikament. Ansonsten habe ich im Alltag keinerlei Beschwerden. Vor Kurzem habe ich erste Erfahrungen mit Ecstasy (etwa 8 mal) und Magic Mushrooms (2 mal) gemacht und moechte dies gelegentlich auch in Zukunft tun. An einem regelmaessigen Gebrauch (mehr als 1 mal alle 2 Monate) bin ich nicht so sehr interessiert.
Wer kann mir betreffend der Risiken in meinem Fall genaue und unvoreingenommene Auskunft geben.
Dr. Frühling:
Leider gibt es nur sehr wenige Informationen zu dieser speziellen Thematik. Generell lässt sich feststellen, dass ein überdurchschnittlich hohes Risiko bei Epilepsie besteht.
Dr. Krämer schreibt in seinem neuen Buch dazu:
"Obwohl Amphetamine in Tierversuchen sogar anfallsverhütend sein können, stellt sich im Alltag oft das Gegenteil heraus. Dies dürfte in erster Linie auf der durch sie hervorgerufenen Anregung und Aktivierung mit dadurch begünstigten Schlafentzug beruhen, der für viele auch den Reiz einer Einnahme ausmacht. Eine anfallsfördernde Wirkung von Amphetaminen ist besonders bei so genannten idiopathischen generalisierten Epilepsien beobachtet worden, die bei Jugendlichen am häufigsten vorkommen. Wiederholt wurde auch über das erstmalige Auftreten von epileptischen Anfällen und sogar tödliche Komplikationen nach Ecstasy berichtet."
G. Krämer "Epilepsie: Antworten auf die häufigsten Fragen"; 2. Auflage, August 2000, Trias-Verlag/Thieme-Verlages, Stuttgart
Diskussionsforen, in denen unter anderem auch zu diesem Thema Beiträge zu finden sind, gibts bei
https://www.epilepsie-online.de/
Sollte jemand dazu exaktere Informationen haben, sind wir für eine Mail an drugscouts@drugscouts.de durchaus dankbar!
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.