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Führerschein mit Polamidon

Führerschein mit Polamidon

Guten Tag Dr.-Frühling-Team , ich danke schon in voraus wegen ihrer Hilfe. Mein Verlobter nimmt L Pola Miton und wurde nun durch einen Autounfall - nicht von ihm verursacht- auf Drogen getestet , natürlich schlug der Test positiv an und seine Ärztin kann sich das nicht erklären. Nun aber zum Hauptthema, die Führerscheinstelle hat nun ihn auf gefordert sich zu einen Fahr Tauglichkeit Test zu begeben, natürlich sind wir sofort los , haben dafür 550 Euro bezahlt. Bei der ersten Sitzung wollten sie ihn wieder nach Hause schicken ohne irgendwas zu untersuchen, mein Verlobter bestand darauf das sie sich bitte seine Unterlagen ansehen. In Moment haben sie nur Haare entnommen und gesagt das alles sinnlos sei , weil er noch L Pola Miton noch nimmt. Jetzt kam erst vor kurzen noch ein Brief das wir doch bitte noch von seiner Ärztin  Unterlagen Preis zu geben. Im ganzen muss ich noch erwähnen er hat seinen Führerschein seit 2013 und seit 2008 ist er in Behandlung , er durfte denn Führerschein machen von verschiedenen Stellen und nun das. Meine Frage bezieht sich nun auf - ist das alles rechtens? Wie verläuft nun das Verfahren weiter? Und was sind unsere rechte dabei? Fals er denn Führerschein entzogen wird , ist es sinnvoll in Berufung zu gehen? 

Vielen lieben dank für ihre Hilfe LG S.


Dr.-Frühling-Team:

Guten Tag,

danke für Deine Anfrage.

Kurz gesagt -  es ist so, dass Dein Verlobter die Unterlagen, die er erhalten hatte als er den Führerschein gemacht hat, bei der für Euch zuständigen Führerscheinstelle einreichen müsste.

Bei der Fahrtauglichkeitseinstufung wird immer auch die behandelnde Ärzt*in /  der behandelnde Arzt* einbezogen. Ohne die Zusage seiner Ärztin wird keine Fahrtauglichkeit bestätigt. Sie beurteilt die Fahrtauglichkeit unter Berücksichtigung der gegebenen Dosis und der individuellen Reaktionsfähigkeit des Patienten. Dazu müssten dokumentierte Tests durchgeführt worden sein.
(vgl. https://www.gelbe-liste.de/produkte/l-polamidon-tropfen-5-mg-ml-tropfen-zum-einnehmen-loesung_8826/fachinformation -  Punkt 4.7)

Damit die Ärztin die Akte weitergeben darf, müsste Dein Verlobter sie diesbezüglich von der Schweigepflicht entheben. Da die Ärztin jedoch schon beim Erwerb des Führerscheins Rechenschaft abgelegt hat, müsste dieses Dokument zur Bestätigung ausreichend sein und eigentlich auch der Führerscheinstelle bereits vorliegen. Ob die Unterlagen vorliegen, könnt ihr dort erfragen.

Die Führerscheinstelle prüft die Unterlagen und wird dann über die weiteren Schritte des Verfahrens entscheiden und Euch informieren.

Bei einem Unfall und dem Feststellen eines positiven Drogentests ist das was ihr gerade erlebt das Standartverfahren. Somit dürfte das Vorgehen der Führerscheinstelle prinzipiell rechtens sein, denn die Fahrtauglichkeit kann sich mit der Zeit ja auch ändern (evtl. durch Dosisänderungen, neue gesundheitliche Probleme usw.). In eurem Fall geht es ja um einen Unfall, da ist es auch für die Schuldaufklärung und die Versicherungen wichtig abzuklären, ob die Fahrtauglichkeit weiterhin gegeben war, wie sie ursprünglich mal bescheinigt wurde.

Für eine fachlich-rechtliche Beratung empfehlen wir, mit einem Anwalt zu sprechen, welcher sich auf Fälle im Verkehrsrecht spezialisiert hat. Ansonsten könnt Ihr Euch an Stellen wie die „Grüne Hilfe e.V.“ wenden, welche rechtliche Beratungen zum Thema Drogen im Straßenverkehr anbieten: http://www.gruene-hilfe.de/

Alles Gute
Euer Dr.-Frühling-Team


Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

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