Hier kannst Du uns erreichen:

Vom 3. Juli bis zum 17. August haben wir keine offene Sprechzeit und gehen nicht ans Telefon! Während dieser Zeit können Sie aber Beratungsgespräche vereinbaren und sich mit anderen Anliegen an uns wenden, indem Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine Email schreiben, dann rufen oder schreiben wir zurück.
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From July 3 through August 17, we will not be holding walk-in office hours and will not be answering the phone! During this time, however, you can schedule counseling appointments and contact us with other inquiries by leaving a message on our answering machine or sending us an email; we will then call or email you back.

ACHTUNG: Ab dem 18. August gelten neue Öffnungszeiten:
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PLEASE NOTE: New hours of operation will take effect on August 18:

Telefon:


Bürotelefon:

0341 - 211 20 22
Di: 11 - 15 Uhr / Do: 13 - 17 Uhr
Hier keine Telefonberatung!

Drogentelefon:
0341 - 211 22 10
Do: 13 - 17 Uhr
Telefonberatung nur hier!

E-Mail:


Büro allgemein:
drugscouts@drugscouts.de



Projektleitung:

projektleitung@drugscouts.de

Adresse:


Drug Scouts:
Demmeringstr. 32, 04177 Leipzig



Öffnungszeiten:
Di: 11 - 15 Uhr / Do: 13 - 17 Uhr

In Berlin mit ca. 30g Cannabis erwischt.

In Berlin mit ca. 30g Cannabis erwischt.

Welche strafe kann ihn erwarten? Gefunden mit feinwaage 


Dr.-Frühling-Team:

Hallo,

vielen Dank für Deine Anfrage.

Da es in Deutschland gesetzlich reglementiert ist rechtlich zu beraten,  dürfen wir leider keine Rechtsberatung durchführen.

Generell liegt der Grenzwert zum möglichen "Absehen der Verfolgung" nach §31a des BtmG in Berlin bei 10g-15g und greift nur in bestimmten Fällen.

Was Dich in dieser Angelegenheit erwarten kann, können Dir aber bestimmt die Kolleg*innen des Grüne Hilfe Netzwerk e.V, sowie des Deutschen Hanfverbandes genauer sagen, da sie themenspezialisiert im Bereich Cannabis und allem, was damit zu tun hat bewandert sind. Den digitalen Weg dorthin findest Du hier:
http://www.gruene-hilfe.de/regionalbueros/regionalbuero-berlin/
https://hanfverband.de/.

 Es kann gut möglich sein, dass es zu einer Anzeige kommt, besonders aufgrund der größeren Menge und dem Umstand, dass Du eine Waage dabei hattest. Wende Dich am besten an eine Kanzlei, die sich ausschließlich mit dem Betäubungsmittelstrafrecht beschäftigt. Hier können Dir im Falle einer Anzeige sicherlich alle nötigen Informationen gegeben werden.


Viele Grüße
Dein Dr.-Frühling-Team


Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

 

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