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Meine Freundin ist gegen Ecstasy - was soll ich tun?

Meine Freundin ist gegen Ecstasy - was soll ich tun?

hy.. ich hab ne prissate frage.. ich bau mir oefters teile ein, und letztens erst, hab ich ein ganz suesses maedchen kennengelernt, mit der ich auch zusammen bin. sie kifft nur, und sie weiß auch, dass ich recht viel mit drogen zu tun habe.

letzens, hab ich mir ein teil eingebaut, und war bei ihr.. sie sagte zwar, es wuerde ihr nix ausmachen, aber irgendwie hab ich das gefuehl, dass sie es nicht will... ich weiß nicht, ich kann nicht 100% sagen, obwohl ich ihr es versprochen hab, dass ich nie was fress, wenn sie dabei ist...glaubt ihr, ich schaedige die beziehung, dadurch, wenn ich weiter exctasy konsumiere...?

 

Dr. Frühling:

Was glaubst DU? Schädigt das Eure Beziehung, wenn Du ihr sagst, dass Du nix nimmst und es dann doch tust? Sicher nicht, solange sie es nicht mitbekommt...

Also ich versteh eure Situation so:

Du willst also gern Ecstasy nehmen, aber glaubst, dass sie etwas dagegen hat.

Deine Freundin beansprucht für sich auch, bestimmte Drogen zu konsumieren und hat vielleicht etwas gegen Deinen Ecstasy-Konsum.

Dazu stell ich einfach mal ein paar Fragen in den Raum (bzw. ins Netz), die Dir vielleicht weiterhelfen, wenn Du versuchst Dir diese zu beantworten.

Was macht es Euch schwer, über den Drogenkonsum zu reden, was könnt ihr dagegen tun?

Haben Menschen das Recht, für sich zu entscheiden, welche Substanzen sie und wie sie diese konsumieren?

Wie kann man mit Bedenken umgehen, die andere Menschen gegenüber bestimmten Substanzen äußern?

Bestehen Beziehungen nur, wenn man sich immer nur einig ist, oder wie bereit solte man für Kompromisse sein?

Inwieweit sollte man beim Drogenkonsum auf andere Rücksicht nehmen und inwieweit sollte man auf seine eigenen "Bedürfnisse" achten?

Ist es für Dich sehr schwer auf Ecstasy zu verzichten, wie wichtig ist es für Dich?

Viele Grüße,
Dein Dr.-Frühling-Team


Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre.
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