Hier kannst Du uns erreichen:

Vom 3. Juli bis zum 17. August haben wir keine offene Sprechzeit und gehen nicht ans Telefon! Während dieser Zeit können Sie aber Beratungsgespräche vereinbaren und sich mit anderen Anliegen an uns wenden, indem Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine Email schreiben, dann rufen oder schreiben wir zurück.
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From July 3 through August 17, we will not be holding walk-in office hours and will not be answering the phone! During this time, however, you can schedule counseling appointments and contact us with other inquiries by leaving a message on our answering machine or sending us an email; we will then call or email you back.

ACHTUNG: Ab dem 18. August gelten neue Öffnungszeiten:
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PLEASE NOTE: New hours of operation will take effect on August 18:

Telefon:


Bürotelefon:

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Di: 11 - 15 Uhr / Do: 13 - 17 Uhr
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Drogentelefon:
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Do: 13 - 17 Uhr
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projektleitung@drugscouts.de

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Öffnungszeiten:
Di: 11 - 15 Uhr / Do: 13 - 17 Uhr

Nachweis von Ritalin im Blut

Nachweis von Ritalin im Blut

hey Meine frage ist wie lange Medikinet im Blut nachweisbar ist. Bzw. ob das beim Blutspenden raus kommt


Dr.-Frühling-Team:

Hallo,

Ritalin ist im Blut bis zu 24h nachweisbar. Dazu kommt es aber auch darauf an wie häufig Du es einnimmst. Bei Dauereinnahme verlängert sich die Nachweiszeit.

Für Deine Frage bezüglich des Blutspendens gilt, dass grundsätzlich jede gesunde Person ab 18 Jahren und einem Mindestgewicht von 50kg Blut spenden kann. 

Meist überprüft ein*e Ärzt*in bei regelmäßiger, aber auch unregelmäßiger Einnahme bestimmter Medikamente, ob eine Blutspende möglich ist, weshalb es wichtig ist diese auf dem Spenderfragebogen mit anzugeben. Gelegentliche Medikamenteneinnahme ist kein genereller Ausschlussgrund für eine Blutspende.

Eine ausführliche Antwort zum Thema findest Du hier:
https://drugscouts.de/de/drfruehling/blutspenden-trotz-drogenkonsum

Liebe Grüße
Dein Dr.-Frühling-Team


Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

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