Rauchbares Rohopium
Rauchbares Rohopium
Guten tag Dr. Frühling-Team
Ich habe euer impressum (wir über uns) gelesen und finde eure initiative sehr gut und hoffe nun von euch den entsprechenden link zu erhalten. Ich möchte gerne einmal opium rauchen, so wie es in den reiseberichten aus dem fernen osten beschrieben wird, und wie es dort offensichtlich auch eine alte tradition ist. Doch möchte ich keinesfalls opium auf der strasse kaufen (wahrscheinlich kann man sowieso nur heroin kaufen und das will ich erst recht nicht). Ich möchte ähnlich wie man seinen eigenen hanf anpflanzen kann, auch einmal mohn (papaver somniverum) anpflanzen, den saft gewinnen und daraus rauchbares rohopium herstellen. Doch leider fehlt mir die genaue anleitung dazu. So suche ich nun eine beschreibung, wie aus dem gewonnenen milchsaft des papaver somniferum rauchbares rohopium hergestellt wird. D.h wie und wie lange geröstet wird, woran man erkennt, dass die röstung gut ist, wie fermentiert wird, woher man den pilz bekommt, der dazu nötig ist, etc. etc. ...
Ich beabsichitige nicht opium herzustellen um damit handel zu treiben.
Dr. Frühling:
Lieber C.,
Deine Absicht, keinen Handel zu treiben in allen Ehren, auch die Herstellung zum "Eigenbedarf" ist in Deutschland leider verboten. Ebenso wie Tipps dazu als Anleitung und Aufforderung zum Drogenkonsum verstanden werden könnten, auch wenn es in User-Foren sicherlich entsprechende Hinweise gibt. Als Hinweis: Rohopium ist an sich nicht rauchbar. Und zur Herstellung von 1g davon brauchst Du ca. 20 Mohnkapseln. Um 1g des rauchbaren Opiums herzustellen, braucht man wesentlich mehr Kapseln. Abgesehen davon wächst der Schlafmohn auch nur unter speziellen Bedingungen, darin unterschiedet sich diese Pflanze z.B. vom Hanf. Bisher ist uns auch kein Fall bekannt geworden, in dem jemand selbst Rauchopium in Deutschland hergestellt hat, in den meisten Fällen wird die Pflanze dann eher beispielsweise zu Tee verarbeitet. Tut uns leid, dass wir Dir nicht weiterhelfen können.
Dein Dr.-Frühling-Team
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.