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Test auf Psychedelika bei Drogen-MPU?

Test auf Psychedelika bei Drogen-MPU?

Hallo liebes Dr.-Frühling-Team,

ich habe derzeit eine MPU weil ich mit Cannabis und MDMA im Blut erwischt wurde. Ich unterlasse derzeit auch den Konsum

von den Drogen die zum Drogenstandard (THC, MDMA, Amphetamine, Benzos, Kokain, Opiate) gehören. Ich nehme nur gelegentlich Psychedelika wie beispielsweise LSD und auch Ketamin. Nun meine Frage.. sind andere Psychedelika wie Pilze, 2CB, Meskalin (und sogar Ketamin?) in einem Labortest nachweisbar wenn kein Verdacht zum Konsum jener besteht? Meine Toxikologie hat einige Untersuchungsverfahren die anscheinend einige dieser Substanzen aufdecken können (GC/MS, HPLC/DAD, LC-MS/MS und LC-QToF-MS). ich möchte aber nur ungern auf den Verzicht des Konsums bei oben genannten verzichten, jedoch würde ich gerne wissen ob trotz vorhandenseins dieser Untersuchungsverfahren es speziell darauf getestet wird oder ob sie das denoch übersehen (bzw nicht berücksichtigen) ? Vielen Dank schonmal für eure Antwort! 

Liebe Grüße


Dr.-Frühling-Team:

Hallo,

danke für Deine Anfrage. Du möchtest wissen, ob eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei Deinem Drogenscreening auch die Substanzen LSD, Psilocybin (Pilze), 2C-B, Meskalin und Ketamin getestet werden, wenn es bei Deinem Zwischenfall um Cannabis und MDMA ging.

Aus Deiner Anfrage wurde nicht deutlich um welche Art von Drogentest es sich handeln wird. Die gängigsten Testverfahren sind Blut-, Urin- und Haartests. Außerdem sind auch Speichel- oder Nageltests möglich, werden bei langfristigen Screenings unseres Wissens nach jedoch eher selten eingesetzt. Mehr zum Thema Haaranalyse findest Du hier:
https://drugscouts.de/de/lexikon/haaranalyse

Prinzipiell kann fast jede Substanz nachgewiesen werden. Bei Drogenscreenings für eine MPU werden jedoch in der Regel Tests auf die gängisten Substanzen angeordnet. Üblicherweise beinhaltet dies die Stoffgruppen Cannabinoide, Opiate / Opioide, Methadon, Kokain, Amphetamine und Benzodiazepine. Wurde die MPU noch wegen einer anderen Substanz angeordnet bzw. besteht ein Verdacht auf Konsum anderer Substanzen, könnte die "Palette" erweitert werden. Da es sich bei Dir um Cannabis und MDMA handelt wird im Normalfall ein "Polytox-Test" auf die erwähnten gängigen Substanzen angeordnet. Wenn bei Dir kein Verdacht auf den Konsum von LSD, Psilocybin (Pilze), 2-CB Meskalin und / oder Ketamin besteht, wird wahrscheinlich kein Test speziell dafür angefordert. Die einzelnen Testverfahren sind nämlich durchaus teuer, weshalb in der Regel nicht umfangreicher getestet wird als nötig. Mit Sicherheit können wir dies jedoch nicht sagen. Ein Test auf diese Substanzen ist möglich, wird in der Regel jedoch nur durchgeführt, wenn ein Verdacht auf Konsum besteht. Außerdem können sich die Testverfahren und die Substanzen, welche in der Regel von einem Test erfasst werden, regional und / oder von Labor zu Labor unterscheiden. Es könnte z.B. durchaus sein, dass Dein Labor mittlerweile bei einem Standardscreening auch auf Ketamin testet.

Um hierzu eine genaue Auskunft zu erhalten, müsstest Du Dich spezifisch bei Deinem Labor über das dort üblichen Substanzscreening informieren. Es kann sich für Dich auch lohnen hinsichtlich einer regionalen Recherche bei der "Grünen Hilfe" nachzufragen. Diese ist ein Selbsthilfeverein für Drogenkonsument*innen, bei dem viele Leute ehrenamtlich beraten (u.a. Ärzt*innen bis hin zu Rechtsanwält*innen). Auf https://www.gruene-hilfe.de findest Du auf der rechten Seite die bundesdeutschen Regionalbüros und deren Kontaktdaten.

Generell ist es einfacher solche spezifischen Fragen in einem Telefonat oder bei einem persönlichen Gespräch zu klären, da somit Rückfragen unsererseits möglich sind. Bei weiteren Fragen kannst Du uns gern dienstags (09:00 - 13:00 Uhr) und donnerstags (15:00 – 19:00 Uhr) unter 0341 / 211 22 10 auf unserem Drogentelefon erreichen. Wir empfehlen Dir jedoch erstmal bei der Grünen Hilfe nachzufragen.
 

Alles Gute
Dein Dr.-Frühling-Team


Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

 

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