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THC-Nachweis bei der Bundeswehr

THC-Nachweis bei der Bundeswehr

Hallo,

ich hätte eine sehr wichtige und dringende Frage: Ich muss in 2 Wochen zur Bundeswehr Musterung und muss da auch nen Urintest machen. Da ich aber leider Cannabis geraucht habe, möchte ich fragen, ob es tipps gibt, das thc so schnell wie möglich rauszukriegen.

es wäre echt sehr wichtig!!

mfg und vielen dank im voraus

 

Dr. Frühling:

Hallo,

einige Antworten auf Deine Fragen kannst Du auf unserer Webseite finden, wenn Du ein bisschen herumsuchst. Hier findest Du auf jeden Fall erstmal die Nachweiszeiten von Cannabis.

Wir haben vor einer Weile eine ähnliche Anfrage [nachweis-und-abbau-von-cannabis] beantwortet. Wenn es Dich interessiert, schau einfach nach.

Die Abbauprodukte von Cannabis lagern sich im Fettgewebe ab. Durch das Anregen des Stoffwechsels (also viel trinken, Saunabesuche, Sport) gelangen diese Abbauprodukte von Cannabis jedoch in den Urin. Dadurch können sie bei einem Urintest auch nachgewiesen werden. Da Deine Musterung schon in naher Zukunft liegt, nutzt dir diese Methode des schnelleren Abbaus wahrscheinlich nichts. Wir empfehlen Dir sogar, eine Woche vor dem Test damit aufzuhören, damit der THC-Wert im Urin nicht weiter steigt und der gegenteilige Effekt erzielt wird.

Hier noch ein interessanter Link zum Thema: Bundeswehr und Drogen Neufassung nach aktueller Änderung der Verwendungsfähigkeitskriterien (01.10.2004) Ist vielleicht für Dich von Interesse: http://partypack.de/Bundeswehr-Drogen.54.0.html

Es ist empfehlenswert, den Konsum von Cannabis erstmal einzustellen, wenn Du das nicht bereits getan hast. Bei einmaligem Konsum ist Cannabis 7-10 Tage im Urin nachweisbar, bei häufigerem Konsum jedoch bis zu 8 Wochen. Dies sind Durchschnittswerte, da jeder Mensch anders auf den jeweiligen Stoff reagiert und dieser somit auch bei jedem unterschiedlich abgebaut wird. Wir können Dir in Deinem Fall also nicht genau sagen, wie hoch die Chancen auf einen negativen Urintest sind. Wenn Du häufiger Cannabis konsumiert hast, ist es jedoch wahrscheinlich, dass dies auch in Deinem Urin nachgewiesen werden kann.

Viel Glück!
Dein Dr.-Frühling-Team

Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

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