Verstoß gegen BtmG - Verfahren
Verstoß gegen BtmG - Verfahren
Ich habe momentan ein großes Problem:
Ich habe ein Verfahren gegen mich laufen und zwar wegen Verstoß gegen das BtmG. Ich soll angeblich im Zeitraum von einem Jahr in 86 Fällen gegen dieses verstoßen haben. Laut Aussage meines damaligen besten Freundes, hätte ich jedes Wochenende ca. 4 Gramm Speed konsumiert. In dem oben angegebenen Zeitraum habe ich täglich körperlich schwer gearbeitet. Nun versuchen mein Anwalt und ich Quellen und Beweise zu finden, die beweisen, daß es unmöglich ist, nach solch einem Amphetaminkonsum über ein halbes Jahr, normal und mit vollem engagement zu arbeiten. Mir ist klar, daß kein Körper solch einer Schädigung solch lange Zeit stand halten kann!!! Ich habe nie solche Mengen konsumiert!!!
So stünde Aussage gegen Aussage! Ich brauche deshlb dringend etwas handfestes, was ich vor Gericht als Beweis vorlegen kann. Die Auswirkungen eines solchen Konsums wären unter der Woche doch verhehrend, oder nicht? Ich habe leider keine Ahnung, wo ich Unterlagen über die Nachwirkungen bei hohem Konsum beschaffen kann,außer bei EUCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich habe gerade mein Studium als Arzt angefangen und dieses Studium, somit meine Zukunft stehen auf dem Spiel. Ich möchte nicht, daß mir die Zukunft durch eine Falschaussage zunichte gemacht wird!!!!!!
Könnt Ihr mir BITTE helfen...
Dr. Frühling:
Es ist sehr schwierig, generelle Aussagen über die Stärke von Schäden bei Speedkonsum zu machen. Das hängt zum einem damit zusammen, dass man ja nie sagen kann, wieviel "schädliches" Amphetamin in dem als Speed verkauften Pulver ist. Zum anderen kommt es auch auf den jeweiligen körperlichen Zustand an, wie Speed "verkraftet" wird, jeder Mensch hat unterschiedlich stark ausgeprägte Abwehrkräfte und geht mehr oder weniger gefährlich mit Drogen um (siehe auch Safer Use-Hinweise bei den jeweiligen Substanzen).
Zum rechtlichen Teil Deiner Frage kann Dir Dein Anwalt sicher mehr erzählen. Wir können nur noch einmal darauf hinweisen, dass Du Dich vor Gericht nicht selber belasten mußt, also nichts zur Sache aussagen mußt, was Du an strafbaren Handlungen getan hast. Solange man Dir nicht nachweisen kann, dass Du wirklich diese Mengen besessen hast und Du nichts gestehst, kannst Du auch nicht verurteilt werden. Also, Schweigen ist Gold!
Solltest Du einen Anwalt benötigen, der auf Drogenrecht spezialisiert ist, dann ruf doch beim Koordinationsbüro der GRÜNEN HILFE (06359-82380 oder www.gruene-hilfe.de) an, sie können Dir bestimmt einen vermitteln.
VIEL GLÜCK!
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.