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Wurde mit 2g Cannabis erwischt. Droht mir nachträglich ein Drogentest?

Wurde mit 2g Cannabis erwischt. Droht mir nachträglich ein Drogentest?

Guten Tag,

ich wurde von circa 1 1/2 Monaten von Zivilpolizisten (die sich im Übrigen nicht ausgewiesen haben) auf dem Zeltplatz eines Festival in NRW mit 1,9 Gramm Cannabis erwischt.
Meine Personalien wurden aufgenommen und das war's. Ich wurde nicht beim Konsum erwischt und es wurde auch kein Drogentest gemacht. Nach circa 5 Tagen bekam ich dann den Brief vom Polizeipräsidium. Dort stand, dass mir vorgeworfen wird eine Straftag nach dem Betäubungmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitungen (Par. 29 BtMG) begangen zu haben. Bei Versuch stand "Nein". Ich habe daraufhin im Äußerungsbogen den Vorwurf mit einer schriftlichen Äußerung zurückgewiesen.
Ich habe zusammengefasst geschrieben, dass ich mir nur eine Zigarette drehen wollte, nach dem erst besten Tabak gegriffen habe und gar nicht wusste, dass sich in dem Tabakpäckchen Cannabis befindet. Und das Tabakpäckchen hätte ja jeder auf dem Zeltplatz auf unseren Tisch legen können. Ich habe auch 6 Zeugen (Die Polizisten waren zu 2).
Die Tat stand nicht im Zusammenhang mit einem KFZ. Nun frage ich mich, ob ich vielleicht trotzdem nachträglich einen Drogentest machen muss. Und ob ich meinen Führerschein verlieren könnte.
Ich habe seit dem nicht mehr gekifft, aber da ich bald in den Niederlanden Urlaub mache und dort eigentlich auf jeden Fall kiffen möchte, brauche ich irgendeine Art Gewissheit, das ich nicht doch noch nachträglich einen Drogentest machen muss.
Ich bin Ersttäter und hatte vorher noch nie mit der Polizei zu tun.

Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort.
Grüße Lance

Dr. Frühling:

Hallo Lance,

Du möchtest von uns wissen, ob Du noch mit einem Drogentest rechnen musst, weil Du mit Besitz von Cannabis erwischt wurdest, aber kein Konsum nachgewiesen wurde.

Zuallererst müssen wir sagen, dass wir keine Rechtsberatung durchführen können.
Wenn Du einen Führerschein bzw. eine Fahrerlaubnis besitzt, kann es unseres Wissens sein, dass Du von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert wirst nachzuweisen, dass Du tatsächlich nicht konsumiert hast bzw. dass Du kein Dauerkonsument bist. Diese Aufforderung kann Dir unter Umständen auch erst nach Wochen oder gar Monaten zugeschickt werden.

Ob Du regelmäßig Cannabis konsumierst, kann man an den Werten des Abbauproduktes THC-COOH im Blut und im Urin sehen. Hier findest Du noch mehr Informationen dazu: /de/page/f%C3%BChrerschein-drogen
Um herauszufinden, ob und wieviel Du konsumiert hast, könntest Du zu ein bis zwei Screenings oder einem ärztlichen Gutachten (/de/lexikon/%C3%A4rztliches-gutachten) aufgefordert werden.

Die Gewissheit, dass kein Brief kommen wird, besteht unseres Wissens also nicht.
Du kannst Dich mit Deiner Frage gern auch an die Grüne Hilfe oder eines ihrer Regionalbüros wenden: https://www.gruene-hilfe.de/regionalbueros/

Viele Grüße
Dein Dr.-Frühling-Team

Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre.
Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

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