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Lexikon

Ausweispflicht

Jede Person, die die bundesdeutsche Staatsbürgerschaft hat, muss einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen.

Auszug aus dem PersAuswG §1 Abs.1:

"(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden."

Sein Ausweisdokument "auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen", bedeutet jedoch nicht, dass man es tatsächlich immer bei sich führen muss [wie z.B. VerkehrsteilnehmerInnen eine Fahrerlaubnis dabei haben müssen, wenn sie ein Fahrzeug führen, für das man eine Fahrerlaubnis braucht]. Die Prüfung der Personalien anhand des Ausweisdokuments kann auch nachträglich, z.B. bei einer Vorladung auf dem Polizeirevier, einem Gerichtstermin o.ä. geschehen.

Wir empfehlen, in Situationen mit höherer Wahrscheinlichkeit, in Kontakt mit den Ordnungskräften zu kommen [z.B. auf dem Weg zu Parties oder Festivals, bei Demonstrationen etc.], das Ausweisdokument besser bei sich zu haben, um Stress zu vermeiden. Beim Baden am See, beim Pilze Suchen oder beim Picknick mit FreundInnen kann man dieses wichtige Dokument aber getrost auch zu Hause lassen. Privatleben geht nämlich auch mal vor staatsbürgerliche Pflichten!

Möglicherweise ändern sich die gesetzlichen Regelungen im Zuge verschärfter Anti-Terror-Gesetze demnächst. Es ist Dein staatsbürgerliches Recht, gegen Sicherheitswahn und Ordnungswut öffentlich Stellung zu beziehen [z.B. sich im Internet an entsprechenden Diskussionen beteiligen, Petitionen unterschreiben, Initiativen gründen usw.] und die Kritik an neuen Pass-und Meldegesetzen und -verordnungen nicht allein den Datenschutzbeauftragten zu überlassen.

Wie verhalte ich mich bei einer Polizeikontrolle? Infos
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