[Hamburger Abendblatt] autofahren und 1 x koks
Fahrverbot für Kokser Braunschweig - Schon der einmalige Konsum von Kokain rechtfertigt den sofortigen Entzug des Führerscheins. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden (Az.: 6 B 66/05) und den Antrag eines 47 Jahre alten Autofahrers zurückgewiesen. Daß der Drogenkonsum, der bei einer Verkehrskontrolle per Schnelltest festgestellt worden war, möglicherweise schon einige Zeit zurücklag, spiele keine Rolle, so das Gericht.
Wer Kokain einnehme, sei grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Für den Entzug des Führerscheins sei es daher nicht erforderlich, daß der Betreffende während der Fahrt unter Wirkung des Betäubungsmittels stand. Bereits ein einmaliger Konsum von Kokain gebe "Anlaß zu der Befürchtung, daß der Konsument am Straßenverkehr teilnehmen wird, obwohl er noch der Wirkung der Drogen ausgesetzt ist".
Es liege in der Natur von Rauschmitteln, "insbesondere auch von Kokain, daß es zu nicht vorauszusehenden Ausfallerscheinungen und Selbstüberschätzungen kommt", stellen die Richter fest. Wenn bei einem Verkehrsteilnehmer die Einnahme der Droge nachgewiesen wurde, sei deshalb die Fahrerlaubnis in jedem Fall auch ohne vorherige Anhörung eines Gutachters sofort einzuziehen.
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