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Nachweisbarkeit

Folgenden Artikel finde ich sehr interessant: Wie Haare körperfremde Substanzen speichern Zitat: Von den Möglichkeiten und Grenzen der Haaranalyse zum Nachweis von chronischem Drogenkonsum. Für Gerichtsmediziner sind Haare ein biologischer Marker, der anders als Blutproben oder die Urinanalyse die Sensitivität nicht nach wenigen Tagen verliert. Sie verdanken dies der Tatsache, dass Haare nicht nur aus Keratin, Melanin, einigen Lipiden und Wasser bestehen. Bei der Bildung der Haare in den Haarfollikeln werden auch andere Substanzen in das epidermale Gewebe eingebaut. Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Haarbildung im Blut vorhanden sind. Bei einmaligem Drogenkonsum kommt es zu einer singulären Ablagerung, die langsam mit dem Haar nach außen wächst, bis ein Haarschnitt die Spuren beseitigt. Bis dahin können mehrere Monate vergehen, denn das Haarwachstum beträgt etwa 13 mm pro Monat. Eine Langhaarfrisur ist dementsprechend von Nachteil, denn mit der Länge der Haare vergrößert sich auch das window of detection?, also der Zeitraum, in dem ein Drogenkonsum seine Spuren im Haar hinterlässt. Skinheads sind nur scheinbar im Vorteil: Um den Drogenkonsum zu verheimlichen, wäre eine Rasur der gesamten Körperbehaarung notwendig. Die Nachweisgrenze der Haaranalyse liegt je nach Substanz zwischen 0,1 bis 1 ng/mg Haare. Dennoch ist ein einziger Drogenkonsum nicht sicher nachweisbar, bei einem chronischen Abusus fällt der Test jedoch in der Regel positiv aus. Es stehen heute Assays für die wichtigsten Drogen (Opiate, Kokain, Cannabis, Amphetamine, Ecstasy) und eine Reihe von Genussmitteln (Nikotin) und Medikamenten (Barbiturate) zur Verfügung. Der Nachweis von Kokain wurde erstmals im Jahr 1981 beschrieben. Hierfür wurde ein Radioimmunassay (RIA) benutzt. Noch sicherer ist die Gaschromatographie plus Massenspektrometrie (GC-MS), die heute als Standard gilt. Die Methoden erlauben zwar eine quantitative Bestimmung des Kokains im Haar, ein Rückschluss auf die Dosis ist allerdings nicht möglich. Auch der genaue Zeitpunkt der Drogeneinnahme kann nicht exakt berechnet werden. Hier stößt die Haaranalyse derzeit noch an ihre Grenzen. Vor dem Nachweis wird das abgeschnittene Haarbüschel gewaschen. Dies soll falsch-positive Ergebnisse verhindern. Denn Kokain gelangt nicht nur über das Blut ins Haar. Auch eine Inkorporation über eine Luftexposition ist möglich. Der Test fiele positiv aus, weil sich der Beschuldigte in dem gleichen engen Raum (etwa einer Toilette) aufgehalten hat, wo vorher Crack geraucht wurde. Drogenkonsumenten haben jedoch keine Chance, durch intensives Waschen die Haare drogenfrei zu bekommen. Im nächsten Schritt muss die Proteinstruktur des Haares mit Hilfe von Enzymen zerstört werden. Alternativ kann die Droge auch mit Säuren oder Lösungsmitteln aus den Haaren herausgelöst werden. Welche Methode verwendet wird, hängt letztlich von der Droge ab. Nach einem chemischen Reinigungsschritt erfolgt dann der eigentliche Nachweis mit RIA oder GC-MS. Lange Zeit spielte die Haaranalyse vor allem in der Forschung eine Rolle, etwa wenn es um die Frage ging, ob Napoleon durch Arsen oder Blei vergiftet wurde, ob Cannabis im alten Ägypten bereits als Droge konsumiert wurde oder ob die Koka kauenden Indios in den Anden auf eine prähistorische Tradition zurückblicken können. In den letzten Jahren hat sich die Analyse in der Gerichtsmedizin jedoch fest etabliert, ist sie doch die einzige Möglichkeit, längsschnittartig eine Aussage auch über zurückliegenden Drogenkonsum zu machen. Die Gerichtsmedizinischen Institute haben inzwischen gut zu tun. Auftraggeber sind neben Krankenhäusern vor allem die Kriminalpolizei und Gerichte. Die häufigsten forensischen Anfragen betreffen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und eine mögliche strafmildernde Wirkung eines chronischen Drogenkonsums. In Italien erhalten die Delinquenten den Führerschein erst zurück, wenn sie per Haaranalyse nachweisen können, dass sie seit längerer Zeit clean sind. Denkbar ist ein Einsatz bei der Blutspende, um Drogenabhängige von der Spende abzuhalten. Doch während die Haaranalyse in vielen Ländern vor Gericht zugelassen ist, lehnt das Internationale Olympische Komitee (IOC) das Verfahren ab, wie der Leichtathlet Dieter Baumann jüngst feststellen musste. Dieser hatte sich ebenso freiwillig wie der Trainer Christoph Daum einer Haaranalyse unterzogen. Er konnte damit nachweisen, dass er das Dopingmittel Nandrolon nicht über längere Zeit eingenommen hatte. In Deutschland wurde er daraufhin freigesprochen. Das IOC hingegen erkennt die Haaranalyse zum Drogenscreening nicht an, da das Verfahren nicht exakt genug sei. Außerdem hängt die Kokain-Aufnahme in das Haar möglicherweise von dessen Melaninkonzentration ? sprich der Haarfarbe ? ab. Ließe das IOC den Test zu, würden Menschen mit dunkler Haarfarbe diskriminiert. (Michael Meyer) Etwa 200 Milligramm Haare ? das entspricht einem bleistiftdicken Büschel ? reichen für den Nachweis von Kokain aus. Also, liebe Kokser. Rasiert euch besser den ganzen Körper!

Substanzen

  • Kokain

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