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Recht

In Deutschland regelt das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) den Umgang mit Drogen in rechtlicher Hinsicht. Anbau, Erwerb, Handel, die Verabreichung und Besitz der Substanzen, die diesem Gesetz unterstellt und somit illegalisiert sind, können bestraft werden! Das Strafmaß hängt u.a. von der Menge und den Fragen ab, ob andere Personen gefährdet wurden und ob die Substanz nur dem Eigenbedarf diente oder mit ihr gehandelt wurde.

Das Thema Drogenrecht geht allerdings weit über die Gesetzeslage hierzulande hinaus und ist äußerst komplex. Damit Ihr Euch darin zurechtfindet, haben wir unter unserer Rubrik "Recht" einige Orientierungshilfen zusammengestellt:

Unsere Anwaltsliste (PDF) umfasst viele Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland, die auf Drogendelikte spezialisiert sind. Unter "Polizeikontrolle" möchten wir Euch einen groben Überblick über Eure Rechte und Verhaltensspielräume im Umgang mit Polizei und Justiz geben. Der Rechtsunterpunkt "Führerschein und Drogen" soll einen kurzen Überblick darüber geben, was Drogenkonsumenten, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, wissen und beachten sollten. Was kann jemanden blühen, der mit Drogen im Ausland erwischt wird, wo die Rechtslage ganz anders ist? Diese und mehr Fragen soll unter "Drogen im Ausland" geklärt werden. Schließlich findet Ihr auch in unserem Lexikon viele der wichtigsten Begriffe im Kontext von Recht und Drogen.